Statuten

Art. 1. Name und Sitz

Unter den Namen “MÄRT-TRÄFF PFUNGEN“ (nachfolgend MÄRT-TRÄFF genannt) besteht mit Sitz in Pfungen ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB. mit unbeschränkter Dauer.

Der MÄRT-TRÄFF ist politisch und konfessionell neutral.

Art. 2 Vereinszweck

Der Verein organisiert und betreut den Samstagmarkt in Pfungen, welcher von Frühjahr bis Herbst in der Regel 14-täglich stattfindet. Mit dem Markt schafft der Verein einen Begegnungsort für die Dorfbevölkerung und hilft das Dorfleben zu aktivieren. Wir fördern den Verkauf von regionalen Produkten.

Der Reinerlös geht an gemeinnützige Institutionen.

Art. 3 Mitglieder

Die Mitgliedschaft ist für die Einwohner von Pfungen und Umgebung offen.

Der MÄRT-TRÄFF umfasst folgende Mitgliederkategorien:

  • Aktivmitglieder
  • Gönner

Die Aufnahme eines Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand.

Art. 4 Vereins- und Rechnungsjahr

Das Vereins- und Rechnungsjahr dauert vom 1. Januar bis 31. Dezember.

Art. 5 Austritt

Der Austritt erfolgt schriftlich auf Ende des Kalenderjahres.

Mitglieder, die den Interessen des Vereins zuwiderhandeln, können auf Antrag des Vorstandes durch die Mitgliederversammlung vom Verein ausgeschlossen werden.

Art. 6 Finanzen

Der Verein wird finanziert durch:

  • Jahresbeiträge der Mitglieder
  • Zuwendungen
  • Einnahmen aus Aktivitäten

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen.

Art. 7 Organisation

Die Organe des Vereins sind:

  • die Mitgliederversammlung
  • der Vorstand
  • die Rechnungsrevisoren

Art. 8 Mitgliederversammlung

Der Verein führt jährlich in den ersten 3 Monaten des Vereinsjahres eine ordentliche Mitgliederversammlung durch.

Eine ausserordentliche Mitgliederversammlung kann durch den Vorstand einberufen werden, wenn es die Geschäfte erfordern oder wenn 1/5 der Mitglieder dies verlangen.

Die Einladung muss mindestens 15 Tage vor der Versammlung unter Angabe der Traktanden schriftlich erfolgen. Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind mindestens 10 Tage vor der Versammlung dem Präsidenten oder der Präsidentin schriftlich einzureichen.

Art. 9 Aufgabe der Mitgliederversammlung

  • Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
  • Wahl des Präsidenten/ der Präsidentin und der übrigen Vorstandsmitglieder für eine Amtsdauer von 2 Jahren in den ungeraden Jahren
  • Wahl der Rechnungsrevisoren
  • Abnahme des Jahresberichtes vom Vorstand
  • Abnahme der Jahresrechnung und des Berichtes der Rechnungsrevisoren
  • Beschluss über die Verwendung des Reinerlöses auf Antrag des Vereinsvorstands
  • Abnahme des Jahresbudgets des laufenden Vereinsjahres
  • Festlegung der Mitgliederbeiträge
  • Festlegung des Jahresprogramms
  • Beschlussfassung über Statuten- oder Reglementsänderungen
  • Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins gemäss Art.14
  • Beschlussfassung über Anträge

Art. 10 Beschlussfähigkeit und Stimmrecht

Die Beschlussfassungen erfolgen durch Mehrheitsbeschluss der anwesenden Mitglieder.

Ausnahme gilt für die Vereinsauflösung gemäss Art. 14. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Stichentscheid der Präsidentin/des Präsidenten.

Art. 11 Vorstand

Der Vorstand besteht aus 4 bis 6 Personen, welche sich folgende Ressorts teilen:

  • Präsidium
  • Kasse
  • Markt
  • Kaffee/ Bistro
  • Aktuariat
  • Kommunikation

Die Ressortverteilung (ausser Präsidium), sowie das Vizepräsidium bestimmen die Vorstandsmitglieder selbst.

Der Vorstand ist beschlussfähig bei Anwesenheit von mindestens 3 Vorstandsmitgliedern.

Unterschriftsberechtigt sind Präsident/in und ein weiteres Vorstandsmitglied zu zweien. Die Ausgabenkompetenz ist durch das Budget begrenzt. Mehrausgaben sind durch den Vorstand zu beschliessen.

Art. 12 Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Vereinsmitgliedschaft berechtigt grundsätzlich zur Teilnahme an sämtlichen Vereinsaktivitäten. Alle Mitglieder haben an der Mitgliederversammlung Antragsrecht, Stimmrecht, sowie aktives und passives Wahlrecht.

  • Aktivmitglieder beteiligen sich nach ihren Möglichkeiten und Bedürfnissen aktiv am Geschehen des Vereins und leisten entsprechende Einsätze im Sinne des Vereins.
  • Gönner unterstützen den Verein in materieller Art und sind jederzeit eingeladen, sich an den Vereinsaktivitäten zu beteiligen
    Die geplanten Vereinsaktivitäten werden in einem Jahresprogramm festgelegt, welches an der Mitgliederversammlung genehmigt wird.

Art. 13 Rechnungsrevision

Zwei Rechnungsrevisoren prüfen die Jahresrechnung. Sie sind berechtigt in alle Akten Einsicht zu nehmen und erstellen den Revisionsbericht zur Abnahme an der Mitgliederversammlung.

Art. 14 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur an einer eigens zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung mit einer 2/3 Mehrheit der anwesenden Stimmberechtigten beschlossen werden.

Das Vereinsvermögen ist prioritär dem Kinderheim Selam zu übergeben oder der Gemeinde Pfungen zur Unterstützung einer gemeinnützigen Organisation.

Inkrafttreten

Die Statutenanpassung wurde an der Mitgliederversammlung vom 24.03.2022 angenommen und treten rückwirkend per 01.01.2022 in Kraft. Die Statuten der Gründungsversammlung vom 4. Dezember 2020 werden somit ersetzt.


Pfungen, 24. März 2022

Genet Meier-Röschli, Präsidentin
Rahel Vanzella. Aktuarin

 

Statuten unterzeichnet.pdf 506 KB